Gesundheitsreform 2010: Mehrbelastung für Versicherte

Mehr Geld für das Gesundheitssystem, keine langfristigen Lösungen

Das Bundeskabinett bestätigte Ende September 2010 das Konzept für eine weitere Gesundheitsreform, das das Bundesgesundheitsministerium im Juli vorgestellt hatte. Der Kompromiss von Union und FDP bringt vor allem höhere Krankenkassen-Beitragssätze und steigende Zusatzbeiträge. Zudem sind Einsparungen bei den Leistungserbringern und Krankenkassen vorgesehen. Die Leistungskataloge der Krankenkassen sollen jedoch nicht angetastet werden.

Am 1. Januar 2011 wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,9 auf 15,5 Prozent steigen. Das bedeutet eine Erhöhung des Arbeitnehmeranteils von 7,9 auf 8,2 Prozent. Arbeitgeber zahlen dann 7,3 statt 7,0 Prozent. Die Beitragssätze werden auf diesem Niveau eingefroren. Zukünftige Kostensteigerungen müssen alleine die Arbeitnehmer in Form von Zusatzbeiträgen tragen.

Zurzeit dürfen die Zusatzbeiträge höchstens ein Prozent des Einkommens der Versicherten betragen. Vom nächsten Jahr an wird diese Begrenzung wegfallen. Das heißt, die Krankenkassen können den Betrag auf eine beliebige Höhe festlegen.

Wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des Bruttoeinkommens eines Versicherten übersteigt, wird allerdings ein sozialer Ausgleich greifen. Dieser Sozialausgleich findet seine Höchstgrenze beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Wenn eine Krankenkasse einen höheren Zusatzbeitrag fordert, muss der Versicherte die Differenz selber zahlen. Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger überprüfen, für wen der Sozialausgleich in Frage kommt. Dieser wird aus Steuermitteln finanziert.

Die Krankenkassen gewinnen durch die Änderungen der Beitragssätze mehr Finanzautonomie und Beitragsflexibilität. Dies soll zu einem stärkeren Wettbewerb unter den Krankenkassen und zu mehr Transparenz führen.

Leistungserbringer und Krankenkassen werden Einsparungen vornehmen müssen. Ausgabensteigerungen sollen stark eingegrenzt werden. Es soll aber nicht zu Leistungseinschränkungen für die Versicherten kommen. Die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen werden für die nächsten beiden Jahre auf dem Niveau von 2010 eingefroren. Die Ausgaben von Krankenhäusern werden auf die Hälfte der Grundlohnsummensteigerung begrenzt. Zudem wird ein Effizienzabschlag von 30 Prozent eingeführt, der für Mehrleistungen der Krankenhäuser gilt, die über vertragliche Vereinbarungen hinaus gehen.

Auch die Ausgaben der Zahn- und Hausärzte werden gesetzlich festgeschrieben werden. Weiterhin ist vorgesehen, die Preise für Impfstoffe auf das europäische Durchschnittsniveau zu senken. Langfristig wird der Arzneimittelbereich neu geordnet werden. Auf diese Weise sollen bereits eingeleitete Maßnahmen zur Kostenersparnis weiter ausgebaut werden.

2011 sollen durch diese Maßnahmen 3,5 Milliarden Euro eingespart werden, 2012 sogar 4 Milliarden.