Der Aufschwung der Wahltarife
Geld zurück für Krankenversicherte
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar kam auch ein einheitlicher Beitragssatz für alle Krankenkassen. Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Kassen wird nicht mehr über die Beitragshöhe ausgetragen. Daher gewinnt all das, was Kassen über den gesetzlich festgelegten Leistungskatalog hinaus anbieten, für Versicherte an Bedeutung. Dazu gehören die Wahltarife, zum Beispiel die sogenannten Hausarztmodelle oder Programme für chronisch Kranke.
Auch Zuzahlungen für Naturheilverfahren oder Prämien für den Fall, dass ein Jahr keine ärztliche Versorgung in Anspruch genommen wurde, fallen unter den Begriff. Neu sind die Wahltarife nicht: Es gibt sie schon seit April 2007. Ob sie für den einzelnen von Vorteil sind, hängt von den individuellen Bedürfnissen ab. Die gesetzlich vorgeschriebene Versorgung bleibt unangetastet.
Grob lassen sich zwei Arten von Wahltarifen unterscheiden: die gesetzlich festgelegten - besonders interessant für Chroniker - und die freiwillig von den Kassen angebotenen. Sie richten sich vor allem an junge, gesunde Menschen. Einige gesetzlich festgelegte Wahltarife muss jede Kasse anbieten. Dazu gehören zum Beispiel die «Disease-Management-Programme» (DMP) für Diabetiker oder Asthmatiker. Die sogenannte «Integrierte Versorgung» (IV) soll die Zusammenarbeit verschiedener Ärzte und Krankenhäuser bei der Behandlung verbessern. Bei den Hausarzt-Modellen verpflichtet sich der Versicherte, bei Erkrankungen immer zuerst zum Hausarzt statt gleich zum Facharzt zu gehen.
Eine Teilnahme wird mit finanziellen Anreizen belohnt: Versicherte können bei Zuzahlungen sparen, beispielsweise wird ihnen die Praxisgebühr zum Teil erlassen. Ob es sich lohnt, an solchen Programmen teilzunehmen, hängt auch von der Art der Erkrankung ab - «aber das Disease-Management-Programm ist schon etwas Sinnvolles», sagt Michaela Schwabe von der Beratungsstelle Berlin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Dennoch gebe es auch Nachteile wie die Einschränkung der freien Arztwahl.
Freiwillige Angebote können die Kassen selbst ausgestalten - entsprechend unübersichtlich ist der Markt. Die gängigsten Wahltarife sind der Selbstbehalt, die Beitragsrückerstattung, die Kostenerstattung und die Behandlung in besonderen Therapieformen. Der Anreiz für Versicherte ist, dass sie ihre Beiträge senken oder Prämien ausgezahlt bekommen können - lohnenswert vor allem für Gesunde.
Beim Selbstbehalt-Tarif zahlt der Versicherte die Arztrechnungen bis zu einer bestimmten Höhe selbst - am Jahresende gibt es eine Prämie von der Kasse. Wer gesund bleibt, kann Kosten sparen - wer allerdings krank wird, zahlt am Ende womöglich drauf. Bei der Beitragsrückerstattung wird der Versicherte belohnt, wenn er ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch genommen hat - Vorsorgeuntersuchungen ausgenommen. Maximal wird dann ein Monatsbeitrag im Jahr zurückgezahlt.
Außerdem gibt es Wahltarife für besondere Therapieformen wie Naturheilverfahren. Das kann für einige gut sein, sagt Michaela Schwabe: «Wenn jemand weiß, dass er verstärkt Naturheilverfahren nutzen will, macht es Sinn, einen Wahltarif für Heilpraktiker und Naturheilverfahren abzuschließen. Das kostet dann allerdings auch mehr.» Einige Wahltarife lassen sich außerdem kombinieren - ob und wie das geht, entscheidet jede Kasse selbst.
Vor dem Abschluss eines Wahltarifs müssen Versicherte viele Fragen stellen - an sich selbst und an ihre Kasse. Welche Ansprüche habe ich an meine Krankenkasse? Wie häufig gehe ich zum Arzt und warum? Möchte ich spezielle Therapieformen nutzen? Welche Vorteile hat ein bestimmter Wahltarif für mich, welche Nachteile?
All das sollte bedacht werden, rät Kai Vogel, Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. «Auf jeden Fall sollte man verschiedene Angebote einholen, nicht nur von der eigenen Kasse.» Und er rät, das finanzielle Risiko einzuschätzen: «Was passiert, wenn ich wirklich krank werde? Ich sollte nicht nur auf den finanziellen Bonus abzielen.»
Denn ob sich ein Wahltarif rechnet, hängt von der individuellen Lebenssituation ab, sagt Michaela Schwabe: «Wahltarife lohnen sich am ehesten für den jungen, gesunden Versicherten, der davon ausgeht, dass er in den nächsten Jahren nicht krank wird. Aber wer weiß das vorher? Das ist ein Spiel mit dem Risiko.»
Wer sich für ein Angebot aus dem Katalog der freiwilligen Wahltarife entscheidet, stellt einen Antrag bei der Kasse, erklärt Widmaier. «Dann ist ein Versicherter für mindestens drei Jahre an den Tarif gebunden - erst danach kann der Tarif verlassen oder gewechselt werden.» Auch das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung entfällt hier. Vogel rät Versicherten daher, gerade in Zeiten des Gesundheitsfonds die Flexibilität nicht aufzugeben. Denn wie sich zum Beispiel mögliche Zuzahlungen für Patienten entwickeln, sei ungewiss.




