Gesundheitsfonds - kritisiertes Herzstück der Gesundheitsreform
Krankenkassen erwarten Rekordbeiträge
Mit dem Gesundheitsfonds wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 2009 an neu organisiert. Das sieht das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) vor. Die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber fließen in einen zentralen Topf, den Gesundheitsfonds. Aus diesem Fonds erhalten alle Kassen Pauschalbeträge für jeden Versicherten.
Bei den Gesundheitskosten nimmt Deutschland mit einem Ausgabenvolumen von über 250 Milliarden Euro einen internationalen Spitzenplatz ein. Größter Ausgabenträger ist die gesetzliche Krankenversicherung mit rund 150 Milliarden Euro im Jahr. Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird mit der Einführung des Gesundheitsfonds neu gestaltet.
Die gesetzliche Krankenversicherung wird von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern und von Arbeitgebern gemeinsam getragen. Der Bund leistet für versicherungsfremde Leistungen für das Jahr 2009 vier Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds. Ab dem Jahr 2010 erhöhen sich die Leistungen des Bundes um jährlich 1,5 Milliarden Euro bis zu einer Gesamtsumme von 14 Milliarden Euro.
Mit Einführung des Gesundheitsfonds ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Beitragszahler der gleiche Beitragssatz. Erstmals will die Bundesregierung bis zum 1. November 2008 den Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung einheitlich festlegen. Die Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers errechnet den tatsächlich geschuldeten Geldbetrag und leitet ihn an die Krankenkasse des Arbeitnehmers weiter. Diese übermittelt das Geld dann an den eigentlichen Gesundheitsfonds, den das Bundesversicherungsamt (BVA) verwalten wird.
Vom Gesundheitsfonds erhält dann jede Krankenkasse pro Versicherten eine pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten. Bei der Höhe der Pauschale werden also die Versichertenstrukturen der jeweiligen Kassen berücksichtigt werden. Dazu soll der bisherige Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen zu einem morbiditätsorientierten Ausgleich erweitert werden, der dann die Krankheitshäufigkeit der Versicherten berücksichtigt.
Bis zum 31. Dezember 2010 bleibt die Organisation des Beitragseinzugs in der bisherigen Form erhalten. Für den Gesundheitsfonds organisiert zunächst die jeweilige Krankenkasse des Arbeitnehmers weiterhin den Geldeinzug. Ab dem 1. Januar 2011 erhalten Arbeitgeber zusätzlich die Möglichkeit, ihre Beiträge, Beitragsnachweise und Meldungen gebündelt an eine Weiterleitungsstelle zu entrichten. Diese leitet die Beiträge an alle Sozialversicherungsträger weiter. Der neue Spitzenverband Bund der Krankenkassen soll eine bundesweit einheitliche Einzugspraxis sichern.
dpa/BMG/AOK

