Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

Wahltarife mit Beitrags- oder Erstattungsvarianten

Die Wahltarife gesetzlicher Krankenkassen im Vergleich

Krankenkassen-Wahltarife orientieren sich am Vorbild der privaten Krankenversicherung. Seit der Gesundheitsreform 2007 dürfen Krankenkassen solche Wahltarife anbieten. Neben Wahltarifen für besondere Behandlungsmethoden werden Tarife angeboten, bei denen Versicherte Prämien erhalten oder ihren Leistungsanspruch erweitern können.

Beim Wahltarif mit Selbstbehalt zahlt der Versicherte bis zu einem gewissen Betrag die Behandlung selbst. Der Wahltarif mit Beitragsrückerstattung belohnt Versicherte, die ärztliche Leistungen über einen bestimmten Zeitraum nicht in Anspruch genommen haben. Beim Kostenerstattungstarif erhalten die Versicherten vom Arzt eine Rechnung, die sie zunächst selbst bezahlen und dann bei der Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Beim Wahltarif mit Anspruch auf Krankengeld können sich Selbstständige einen erweiterten Anspruch auf Krankengeld sichern.

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Wahltarif mit Beitrags- oder Erstattungsvarianten










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