Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

Wann zahlt die Krankenkasse die Kur?

Kuren müssen "notwendig" sein. Unterkunft und Verpflegung bezahlen Versicherte häufig selber.

Welche Voraussetzungen müssen heute gegeben sein, um eine von der Krankenkasse bezahlte, genemigte Kur zu bekommen? Meine Mutter, 68 Jahre alt, hat das erste Mal in ihrem Leben eine Kur beantragt, die aber nur zum Teil bezuschußt wird. Unterkunft und Verpflegung muss sie selbst zahlen. Ich finde es unmöglich: sie hat ihr ganzes Leben gearbeitet, drei Kinder großgezogen, hat Herzprobleme, Hochdruck, Osteoporose (stark). Ihr Arzt hat alles bescheinigt und ausgefüllt... Es ist wirklich traurig. Hier in Baden Württemberg kenne ich einige Rentnerehepaare, die regelmäßig zu Erholungkuren fahren und nichts selbst zahlen müssen; die sind auch nicht todkrank. Meine Eltern leben in Mecklenburg Vorpommern und es ist alles, wirklich alles, immer ein Problem.

Das deutsche Gesundheitssystem sieht Kuren unter zwei Bedingungen vor: entweder zur Erholung nach einer Krankheit (Rehabilitation, oft auch kurz „Reha“ genannt) oder zur Vorsorge (Prävention). Ein häufiger Fall ist die so genannte „Anschlussrehabilitation“: sie soll dem Patienten helfen, nach einer Behandlung im Krankenhaus wieder schnell gesund zu werden und sein Leben selbstständig weiter zu führen. Deshalb werden zum Beispiel nach Herzinfarkten oder ähnlich schweren Erkrankung häufig Kuren verschrieben und komplett –also einschließlich der Unterkunft und der Verfplegung- bezahlt.

Allerdings kann eine Kur auch dann genehmigt werden, wenn es vorher keinen Krankenhausaufenthalt gab. Denn Kuren sollen dabei helfen, Krankheitszustände besser zu beherrschen oder eine Verschlimmerung zu vermeiden. Dabei wurde gerade an ältere Menschen gedacht: sie sollen nicht zu früh in Pflegeeinrichtungen kommen, sondern möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben. Wenn der Arzt belegt, dass eine Kur diesen Zielen dient, so wird die Krankenkasse den Antrag wahrscheinlich genehmigen. Allerdings hat sie das Recht, den Einzelfall zu prüfen und zu schauen, welche Leistung tatächlich medizinisch nötig ist. Gerade bei der Kostenübernahme von Unterkunft und Verpflegung verhalten sich die meisten Kassen eher streng. Denn in erster Linie soll die Rehabiliation ambulant erfolgen – zum Beispiel in einem Reha-Zentrum in der Nähe des Wohnorts. Im Fall Ihrer Mutter hat die Kasse wohl genau so entschieden: eine Kur ist hilfreich, sie muss aber nicht unbedingt „stationär“ erfolgen. Daher möchte die Kasse nur die medizinischen Leistungen bezahlen, nicht aber die Aufenthaltkosten. Sofern die Krankenkasse die Leiden ihrer Mutter nicht kleinredet, handelt sie korrekt. Auch wenn es für Sie ärgerlich ist und Sie andere Fälle kennen: an den Grundsatz "ambulant vor stationär" müssen sich alle gesetzlichen Kassen halten.

Von den Reha-Kuren zu unterscheiden sind Vorsorgekuren. Diese richten sich an Menschen, die ein Krankheitsrisiko haben, das sich durch die Kur verringern lässt. Dabei trägt die Krankenkasse aber ebenfalls nur in wenigen -medizinisch begründeten- Fällen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Etwas besser haben es Eltern. Seit April 2007 zahlt ihnen die Krankenkasse eine stationäre Mutter-Kind oder Vater-Kind-Kur. Auch dafür gilt allerdings: die Kur muss medizinisch notwendig sein.