Experten empfehlen Stallpflicht in Regionen mit hoher Wildvogeldichte

In Gebieten mit vielen Wildvögeln soll das Nutzgeflügel in den Stall.
Das empfiehlt das zuständige Bundesforschungsinstitut. Begründet wird
die Empfehlung mit dem Fund einer infizierten Krickente auf Rügen und
dem Vogelzug. Gänse-Halter fordern Ausnahmen.

Riems/Berlin (dpa) - Wegen der Vogelgrippe empfiehlt das zuständige
Bundesforschungsinstitut eine Stallpflicht für Nutzgeflügel in
Regionen mit einer hohen Wildvogeldichte. Das Risiko einer
Einschleppung durch Wildvögel, insbesondere über den Vogelzug sei
derzeit hoch, teilte das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel
Riems in seiner ersten Risikobewertung zur Einschleppung des
H5N8-Erregers mit. Begründet wird die Einschätzung mit dem Fund einer
infizierten Wildente am 17. November auf der Insel Rügen, dem noch
nicht abgeschlossenen Herbstvogelzug und dem bevorstehenden Winterzug
von Wildvögeln aus Sibirien.

Angesichts der Vogelgrippe muss bislang unter anderem in
Mecklenburg-Vorpommern sowie in einigen Regionen
Nordrhein-Westfalens, Niedersachsens, Brandenburgs,
Schleswig-Holsteins und des Saarlands alles Geflügel eingesperrt
werden.

Die Experten empfehlen in ihrer Analyse eine «risikobasierte»
Aufstallung von Geflügel, «zumindest für Geflügelhaltungen, die sic
h
in Regionen mit hoher Wildvogeldichte oder in der Nähe von
Wildvogel-Rastplätzen befinden». Neben den Wildvögeln wird auch in
der illegalen Einfuhr aus Drittländern ein Risiko der Einschleppung
der Vogelgrippe nach Deutschland gesehen. Dazu zählt die illegale
Einfuhr von Vögeln oder von Lebensmitteln aus Geflügel aus Ländern,
die bereits von H5N8 betroffen sind.

Gänse-Halter hatten am Dienstag eine Ausnahme von der in vielen
Regionen Deutschlands verordneten Stallpflicht gefordert. Es gebe
keine ausreichenden Stallkapazitäten, sagte der Vorsitzende des
Bundesverbands Bäuerliche Gänsehaltung, Lorenz Eskildsen, der «Neuen

Osnabrücker Zeitung» (Mittwoch). Eskildsen verwies darauf, dass die
Schlachtungen der Gänse für das anstehende Weihnachtsfest bereits
angelaufen seien. «In drei bis vier Wochen hat sich das Problem
erledigt. Wir fordern daher Ausnahmen.»

In Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern sowie in den Niederlanden und
Großbritannien waren in den vergangenen Wochen Fälle des gefährlichen

Vogelgrippe-Erregers H5N8 aufgetreten.

Erkrankungen von Menschen, die dem Subtyp H5N8 ausgesetzt waren, sind
bisher nicht bekanntgeworden. Die Bedrohung der öffentlichen
Gesundheit durch H5N8 wird deshalb vom FLI als «sehr gering»
angesehen. Risikoberufsgruppen, die in Ausbruchsbetrieben tätig
waren, sollten jedoch nach einem Kontakt für zehn Tage unter
Beobachtung gestellt werden, heißt es in der Bewertung des FLI.