Abschreckung und Verbote: Die neue Tabakrichtlinie der EU

London (dpa) - Mit neuen Regeln will die EU den Tabakkonsum in Europa
einschränken. Sie betreffen auch E-Zigaretten. Eckpunkte der
Richtlinie, die bis Frühjahr 2016 umzusetzen ist: 

- «Charakteristische» Aromen sind nicht mehr erlaubt
- Die Zigarettenpackungen muss zu 65 Prozent mit Warnhinweisen und
Schockbildern bedeckt sein
- Irreführende Angaben wie «mild», «light» oder «slim» sind v
erboten
- Die Packungen müssen mindestens 20 Zigaretten enthalten
- Für E-Zigaretten gilt ein Höchstwert von 20 Milligramm Nikotin pro
Milliliter. Sonst müssten sie als Arzneimittel eingestuft werden und
wären damit in Deutschland nur in Apotheken zu haben. Sollten sie als
Gesundheitsprodukt beworben werden, etwa als Hilfe zum
Tabakentwöhnen, gelten sie automatisch als Arzneimittel.
- Mentholzigaretten sind verboten (Übergangsfrist von sechs Jahren)