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Urteil: Noten für Pflegeheime rechtswidrig

30.08.2010 17:31

Münster (dpa) - Noten für Pflegeheime in sogenannten
Transparenzberichten sind nach einer Entscheidung des Sozialgerichtes
Münster irreführend und rechtswidrig. Das entschied das Gericht in
einem am Montag veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: S 6 P 111/10).
Die Beurteilungskriterien seien «nicht geeignet, die von den
Pflegeheimen erbrachten Leistungen und deren Qualität sachgerecht zu
beurteilen», erläuterte ein Sprecher. Ein Heim im Raum Borken klagte
erfolgreich gegen die Veröffentlichung des Transparenzberichtes im
Internet. Dass in diesem Fall die Veröffentlichung untersagt wurde,
ist den Gerichtsangeben zufolge ein bundesweites Präzedenzurteil.

Eine wissenschaftliche Studie vom Juli 2010 habe ergeben, dass nur
zwei der 64 Einzelnoten den vom Gesetzgeber geforderten Maßstab der
Ergebnisqualität beträfen. Ganz überwiegend werde nur die Qualität

der Dokumentation geprüft. Das Gericht hält zudem die Systematik der
Bewertung für misslungen. Insbesondere rügt es, dass bei zahlreichen
im Transparenzbericht abgefragten Kriterien nur die Noten «sehr gut»
oder «mangelhaft» vorgesehen seien. Die Darstellung der Pflegenoten
im Transparenzbericht sei für den Leser nicht nachvollziehbar. Sie
stelle eine Irreführung der Verbraucher dar, heißt es im Urteil.

Eine auch nur vorübergehende Veröffentlichung sei daher nicht zu
verantworten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Streitsache
ließ das Gericht die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zu.

# dpa-Notizblock

## Internet
- [Urteilsbegündung](http://dpaq.de/0RDbB)

## Orte
- [Sozialgericht](Alter Steinweg 45, 48143 Münster)



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