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Sicherungsverwahrung: Fachwelt skeptisch

27.08.2010 18:19

   Berlin (dpa) - Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung
der Sicherungsverwahrung für freikommende Schwerverbrecher stößt in
der Fachwelt überwiegend auf Skepsis und Kritik. Experten glauben,
dass damit die Freilassung von gefährlichen Gewalt- und
Sexualstraftätern kaum verhindert werden kann. Auch sei fraglich, ob
sie für die jetzt auf freien Fuß kommenden rund 80 Altfälle mit der
Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Die
Unterscheidung «psychisch gestört» und »psychisch krank» sei zu
unpräzise und daher problematisch in der praktischen Handhabung.

   Linke und Grüne kritisierten die Regierungspläne am Freitag
ebenfalls: Sie sprachen von «Luftnummer» und «Mogelpackung». Viele

Fragen blieben weiter offen. Zustimmung kam dagegen erneut aus den
Ländern. Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Schlie (CDU) sagte
im ZDF-«Morgenmagazin», er sei sicher, dass «wir ein rechtssicheres
und europakonformes Gesetz auch auf den Weg bringen können». Bei der
Sicherungsverwahrung bleiben Täter, die als besonders gefährlich
gelten, auch nach dem Ende ihrer Haftzeit weggesperrt.

   Der Tübinger Rechtswissenschaftler Jörg Kinzig sagte der
Nachrichtenagentur dpa, er gehe davon aus, dass die Mehrheit der
Altfälle weiterhin auf freien Fuß kommen werde. Nach den Plänen der
schwarz-gelben Koalition sollen «psychisch gestörte» Gewaltverbrecher

in geschlossene Einrichtungen kommen. Damit zielt sie insbesondere
auf die mindestens 80 Täter, die nach einem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Dezember eigentlich nicht
mehr weggesperrt werden können.

   Zur Unterscheidung von «psychisch gestört» und «psychisch
krank»
sagte Kinzig: «Wenn ein Straftäter zum Beispiel schizophren ist und
im schizophrenen Zustand jemanden umbringt, ist er in der Regel
schuldunfähig und wird in einem psychiatrischen Krankenhaus
untergebracht.» Die Sicherungsverwahrung setze aber gerade die
Schuldfähigkeit voraus. «Daher erscheint es problematisch, die Leute
im Nachhinein als psychisch gestört unterbringen zu wollen.» Mit der
Unterscheidung wolle man «vermutlich ... zeigen, dass es etwas
weniger sein soll als eine Krankheit», sagte er.

   Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums betonte nach
entsprechender Kritik aus der Fachwelt, dass mit der Gesetzesreform
die nachträgliche Sicherungsverwahrung tatsächlich abgeschafft werden
solle. Bisher kamen Verbrecher, die ihre Strafe verbüßt haben, aber
weiter gefährlich sind, in Sicherungsverwahrung. Vor allem auch wegen
der Beanstandung durch den EGMR musste eine Neuregelung her. Union
und FDP verständigten sich nach heftigem Streit darauf.

   In einer Ergänzungsregelung zur eigentlichen Gesetzesreform von

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wurde auf
Drängen von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) die Unterscheidung
zwischen «psychisch gestört» und «psychisch krank» eingeführt.
Diese
Ergänzung zielt vor allem darauf, die rund 80 Altfälle wegsperren zu
können. Sie dürfte aber keinesfalls bei allen Altfällen greifen.

   Es werde eine völlig neue Form der sicheren Unterbringung
psychisch gestörter Gewalttäter geschaffen, hieß es. Dies werde etwas

anderes als Strafhaft, aber auch etwas anderes als die Unterbringung
psychisch Kranker sein. Die Täter sollen in den geschlossenen
Einrichtungen therapiert und auf die Freilassung vorbereitet werden

Der saarländische Innenminister Stephan Toscani (CDU) sagte der
dpa, die neue Einrichtung solle eine Art «Wegsperr-Dorf» sein.
Toscani schlug bereits erschlossene, leerstehende Staatsimmobilien
wie ehemalige Kasernen vor. Sie könnten sicherheitstechnisch so
ausgestaltet werden, dass sich die Täter innerhalb der Areale
weitgehend frei bewegen könnten. Mit einem klaren Abschluss nach
außen könne die Bevölkerung verlässlich geschützt werden.

Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos)
sieht dagegen noch viele ungeklärte Fragen. Der Neubau von Therapie-
Anstalten sei aus seinem Budget nicht zu bezahlen, teilte er am
Freitag in Kiel mit. «Hier wird der Bund in der Pflicht sein.»

   Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Jerzy Montag,

nannte die Eckpunkte eine «Mogelpackung». Offen sei, wie die
Koalition mit der Sicherungsverwahrung für Jugendliche verfahren
wolle. Der Vorschlag eines Gesetzes zur Unterbringung «psychisch
gestörter Gewalttäter» sei undurchdacht und unverständlich.

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