Koppelung von Zusatzbeiträgen und Prämien unzulässig
11.03.2010 18:53
Bonn (dpa) - Krankenkassen, die Zusatzbeiträge erheben wollen,
dürfen wechselwillige Mitglieder nicht mit Prämien zum Bleiben
bewegen. Die Koppelung von Halteprämien und Zusatzbeiträgen sei
unzulässig, mahnte der Präsident des Bundesversicherungsamtes,
Maximilian Gaßner, am Donnerstag. «Eine Krankenkasse ist zur Erhebung
eines Zusatzbeitrages gesetzlich verpflichtet, wenn sie ihren
Finanzbedarf durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht
decken kann.»
Die Mitglieder der Krankenkasse hätten in diesem Fall das Recht,
bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages die Mitgliedschaft
in der Krankenkasse zu kündigen, erklärte Gaßner in einer Mitteilung.
«Wenn eine Krankenkasse versucht, ihre Mitglieder durch Zahlung einer
Halteprämie von der Ausübung ihres Kündigungsrechtes abzuhalten, wird
der falsche Eindruck erweckt, es seien ausreichend finanzielle Mittel
vorhanden.» Damit werde die Notwendigkeit des Zusatzbeitrages in
Frage gestellt.
[Bundesversicherungsamt]: Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
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