Gesetzliche Krankenkassen – Tarifvergleich
Private Krankenversicherung

Jobcenter zahlt in Härtefällen Kassen-Zusatzbeiträge

10.03.2010 13:02

Nürnberg (dpa) - Hartz-IV-Empfänger müssen sich nicht in jedem
Fall eine neue Krankenkasse suchen, wenn ihre Versicherung einen
Zusatzbeitrag verlangt. In bestimmten Härtefällen übernehme das
Jobcenter den Sonderbeitrag, um den Betroffenen einen Kassenwechsel
zu ersparen, teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Mittwoch in
Nürnberg mit.

Ein Härtefall liege etwa vor, wenn ein Hartz-IV-Empfänger auf eine
bestimmte medizinische Behandlung angewiesen sei, für die eine andere
Kasse nicht die Kosten übernehme. Auch wer an einem Hausarztmodell
oder einem Behandlungsprogramm für chronisch Kranke teilnehme,
brauche nicht zu einem Versicherer zu wechseln, der auf
Zusatzbeiträge verzichte.

Nach der Härtefälleliste kann das Jobcenter auch nicht auf einen
Wechsel bestehen, wenn Schwerbehinderte deshalb etwa ihren Rollstuhl
oder andere Hilfsmittel an die bisherige Kasse zurückgeben müssten.
Dies gelte auch, wenn eine andere Krankenkasse für den Versicherten
schwieriger erreichbar sei oder er gerade erst einen Kassenwechsel
wegen gestiegener Beiträge hinter sich habe.

Bisher erheben acht Krankenkassen von ihren Versicherten einen
zusätzlichen Beitrag von acht Euro im Monat. Dazu gehören die DAK,
mehrere BKK und die KKH-Allianz.

[Bundesagentur für Arbeit]: Regensburger Straße 104, Nürnberg
dpa kt yybyf n1 as



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