Krankenhausärzte haften nicht für Hebammen-Fehler

   Osnabrück (dpa) - Ärzte eines Krankenhauses haften nicht für

Fehler von Hebammen. Dies hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts
Osnabrück am Mittwoch entschieden. Danach wird eine Hebamme nur für
das Krankenhaus tätig, nicht aber für den angestellten Kreißsaalarzt.

Verantwortlich für einen Fehler ist demnach die Hebamme sowie das
Krankenhaus, bei dem sie angestellt ist.

Die Krankenkasse eines heute 26-Jährigen hatte von einer Ärztin


Schadenersatz verlangt, da der Mann bei seiner Geburt schwer verletzt
worden war. Die Ärztin hatte zunächst die in den Wehen liegende
Mutter untersucht und dann die weitere Arbeit der Hebamme überlassen.
Diese hatte nach Angaben eines Sachverständigen im Prozess den
Wehenschreiber falsch ausgewertet, Komplikationen zu spät erkannt und
deshalb die Ärztin nicht rechtzeitig gerufen. Der Kläger erlitt eine
Sauerstoffunterversorgung und kam schwerbehindert zur Welt.

   Die Ärztin habe allerdings alles richtig gemacht, nachdem sie
hinzugerufen worden war, bestätigte ein gerichtlicher
Sachverständiger. Ansprüche gegen die Hebamme und das Krankenhaus
wurden in dem Prozess nicht verhandelt. Die Beteiligten hatten sich
bereits außergerichtlich geeinigt. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.

(Aktenzeichen: 2 O 3935/04)

[Landgericht]: Neumarkt 2, 49074 Osnabrück

dpa wö yyni z2 mt