Hartz-IV: Anspruch auf Beiträge für private Krankenversicherung

Gelsenkirchen (dpa) - Privat krankenversicherte Hartz-IV-
Empfänger haben Anspruch auf die volle Erstattung ihrer Beiträge. Das
hat das Sozialgericht Gelsenkirchen in einem Eilbeschluss (S 31 AS
174/09 ER) klargestellt. Eine privat versicherte Frau mit drei
Kindern hatte Hartz-IV beantragt und bekommen, ihre
Krankenkassenbeiträge wollte die Behörde aber nicht übernehmen. Daf
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bestehe bei Privatversicherten kein Anspruch.

Das Gericht widersprach: Privatversicherte seien mit freiwillig in
der gesetzlichen Kasse Versicherten gleichzustellen. Für diese würden
auch die kompletten Beiträge übernommen, wenn sie Hartz-IV bekämen.
Die Hartz-IV-Behörde hat Berufung beim Landessozialgericht
angekündigt, wie eine Sprecherin des Sozialgerichts Gelsenkirchen am
Dienstag sagte.

[Sozialgericht]: Ahstr, Gelsenkirchen
dpa rs yynwe n1 ia

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