Krankenversicherung nach der Rückkehr aus dem Ausland
Rückkehr in die frühere Krankenversicherung ist meist möglich
Seit der Gesundheitsreform 2007 gibt es in Deutschland eine Versicherungspflicht. Jeder muss sich gegen Krankheit versichern, auch diejenigen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen.
Es gilt der Grundsatz, dass sich jeder in der Krankenversicherung versichert, in der er zuletzt versichert war. Das bedeutet im Einzelnen:
- Wer früher in Deutschland gelebt hat und dort in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war, kehrt auch in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Im Normalfall muss einen die Krankenkasse aufnehmen, bei der man zuletzt versichert war.
- Wer früher in Deutschland privat versichert war, muss sich wieder eine private Krankenversicherung suchen. Dabei hat der Rückkehrer aus dem Ausland einen Anspruch darauf, von seiner früheren privaten Krankenversicherung wieder aufgenommen zu werden. Sie muss zumindest eine Versicherung im Basistarif anbieten.
- Für den Fall, dass eine Person vorher noch nicht in Deutschland krankenversichert war, entscheidet der berufliche Werdegang über die Versicherungsart: War man im Ausland beispielsweise als Arbeiter oder Angestellter tätig, so gehört man nach der Rückkehr nach Deutschland der gesetzlichen Krankenversicherung an. Selbstständige hingegen, die noch nicht gesetzlich versichert waren, müssen sich privat versichern.



