Formular E 112

Bestätigung der Kostenübernahme für eine geplante Behandlung im EU-Ausland

Mit dem Formular E 112 bescheinigt eine gesetzliche Krankenkasse die Bereitschaft zur Übernahme der Kosten für eine geplante ärztliche oder zahnärztliche Behandlung im Ausland. Während die gesetzliche Krankenversicherung früher vor allem gesundheitliche Notfälle bei Kurzaufenthalten im EU-Ausland abdeckte, können Versicherte nun auch geplante Behandlungen im Ausland vornehmen lassen.

Wer in einem EU-Land gesetzlich krankenversichert ist, hat in vielen Fällen auch in den anderen EU-Ländern das Recht auf Gesundheitsversorgung: Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) haben gesetzlich Versicherte bei Kurzaufenthalten im EU-Ausland das Recht auf ärztliche Versorgung im Notfall. Grenzgänger, Entsendete und Rentner können sich ärztlich oder zahnärztlich am Wohnort im EU-Ausland behandeln lassen. Neu ist die Möglichkeit, im EU-Ausland auch geplante Behandlungen vornehmen zu lassen.

Auch wenn eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkassen nicht mehr in allen Fällen erforderlich ist, sollten Patienten stets vor Behandlungsbeginn Rücksprache mit ihrer Krankenkasse halten. Geplante Behandlungen im EU-Ausland haben  den Vorteil, Lücken in der Gesundheitsversorgung des eigenen Landes zu schließen. Wenn eine notwendige medizinische Behandlung im eigenen Land nicht rechtzeitig möglich ist, muss die Krankenkasse der geplanten Behandlung im Ausland zustimmen. 

Die Krankenversicherung des Heimatlandes bleibt für die Abrechnung der Kosten von Gesundheitsleistungen der richtige Ansprechpartner. Die eigene Krankenkasse bestätigt mit dem Formular E 112 ihre Bereitschaft zur Kostenübernahme. Allerdings muss die eigene Krankenkasse nicht die Kosten für jede Form der Gesundheitsversorgung im Ausland übernehmen. Keine Krankenkasse wird unbegründeten Kostenmehraufwand erstatten.

Wichtig: Während die Krankenkassen einiger Mitgliedstaaten E-Formulare verwenden, haben andere bereits auf das Format der Portablen Dokumente umgestellt. Beide Formen der Bestätigung sind ausreichend.

HIER FINDEN SIE DAS FORMULAR E 112 IN ALLEN EU-AMTSSPRACHEN ZUM DOWNLAOD:

 

 

 

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